• Videoverhandlung nach § 128a ZPO

    Seit der Corona-Pandemie wird in zivilrechtlichen Verfahren häufiger die Möglichkeit von Videoverhandlungen nach § 128 a ZPO genutzt. Dabei sind ein oder mehrere Prozessteilnehmer im Wege einer Videokonferenz in einen Verhandlungssaal zugeschaltet, in welchem sich Richterin, Richter, die Kammer oder der Senat aufhalten und die Verhandlung führen. Der Vorsitzende ist dabei zwingend im Gerichtssaal, den Beisitzern kann bei erheblichen Gründen…